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Community Council | Posts: 664 | Thanked: 1,648 times | Joined on Apr 2012 @ Hamburg
#3
"Gegenstand von Geschäftsordnungen sind die Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Mitgliederversammlungen. Mit einer Geschäftsordnung können Sie aber auch den Ablauf von Vorstandssitzungen spürbar erleichtern. Denn langatmige und unergiebige Diskussion darüber, ob bestimmte Verfahrensregelungen eingehalten werden müssen, lassen sich so wesentlich abkürzen, wenn sie nicht sogar ganz entfallen. Während die Vorteile einer Geschäftsordnung unbestritten sind, wird häufig kontrovers diskutiert, ob sich auch der Vorstand eine Geschäftsordnung geben sollte."
(Quelle: http://www.vereinswelt.de/vereinsordnungen.html)

"Fast alle Vereine verwenden heute Vereinsordnungen und gestalten damit ihre organisatorische Struktur und die rechtlichen Bedingungen des Vereinslebens und der Mitglieder. Das zeigt, dass viele Vereine – neben ihrer Satzung – Regelungen für die Vereinsführung benötigen, da das Vereinsrecht nicht in allen Bereichen die erforderlichen Regelungen zur Verfügung stellt."
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereins...r-ihren-verein) <– dieser link erklärt es sehr gut!

Vorteil der Vereinsordnung: Änderungen in der Ordnung müssen nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.

Und hier der link zu meinem Entwurf für eine Vorstands-Geschäftsordnung: https://etherpad.mozilla.org/uwQXMscA2n
Dasselbe kann und sollte mindestens auch für die ordentliche Mitgliederversammlung formuliert werden.

Insbesondere sollte auch über eine Schiedsvereinbarung nachgedacht werden.
Hier mein Vorschlag: https://etherpad.mozilla.org/ycnusfXYOe
Und hier noch ein völlig anderer Ansatz, der mir persönlich aber zu kompliziert erscheint: http://www.buergergesellschaft.de/fi...reinbarung.rtf

Ausserdem kann eine Wahlordnung sinnvoll sein. Momentan ist das in der Satzung geregelt, die grundsätzlich immer Vorrang vor allen Geschäftsordnungen hat.
"Die Durchführung von Wahlen ist eine der Kernaufgaben der Mitgliederversammlung. Für die Wahl des Vorstands ist dies in § 27 Abs. 2 BGB sogar gesetzlich ausdrücklich geregelt. Umso wichtiger ist es, dass Sie das Prozedere bei Wahlen während der Mitgliederversammlung umsichtig regeln."
(Quelle: http://www.vereinswelt.de/vereinsordnungen.html)

Jetzt noch etwas mehr Beteiligung und wir hams gleich.

edit: zuerst müssen allerdings grundsätzliche Dinge geklärt werden, siehe
http://talk.maemo.org/showthread.php...88#post1410388
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Last edited by Win7Mac; 2014-02-02 at 04:22.
 

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