"Gegenstand von Geschäftsordnungen sind die Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Mitgliederversammlungen. Mit einer Geschäftsordnung können Sie aber auch den Ablauf von Vorstandssitzungen spürbar erleichtern. Denn langatmige und unergiebige Diskussion darüber, ob bestimmte Verfahrensregelungen eingehalten werden müssen, lassen sich so wesentlich abkürzen, wenn sie nicht sogar ganz entfallen. Während die Vorteile einer Geschäftsordnung unbestritten sind, wird häufig kontrovers diskutiert, ob sich auch der Vorstand eine Geschäftsordnung geben sollte."
"Fast alle Vereine verwenden heute Vereinsordnungen und gestalten damit ihre organisatorische Struktur und die rechtlichen Bedingungen des Vereinslebens und der Mitglieder. Das zeigt, dass viele Vereine – neben ihrer Satzung – Regelungen für die Vereinsführung benötigen, da das Vereinsrecht nicht in allen Bereichen die erforderlichen Regelungen zur Verfügung stellt."
"Die Durchführung von Wahlen ist eine der Kernaufgaben der Mitgliederversammlung. Für die Wahl des Vorstands ist dies in § 27 Abs. 2 BGB sogar gesetzlich ausdrücklich geregelt. Umso wichtiger ist es, dass Sie das Prozedere bei Wahlen während der Mitgliederversammlung umsichtig regeln."